Wie teuer ist eine osteopathische Behandlung?
Eine der wichtigsten Fragen ist natürlich auch, wie viel eine osteopathische Behandlung kostet und wer die Kosten übernimmt. Eine osteopathische Behandlung dauert bei mir ca. 50 Minuten, der Preis hierfür beträgt zwischen 90€-130€, welche auch sofort vor Ort bezahlt werden.
Aus rechtlichen Gründen darf ich keinen exakten Betrag angeben. Bei Fragen rufen Sie mich am besten einfach an :o)
Ich rechne meine Stunden nach dem Höchstsatz der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ab. Selbstverständlich bekommen Sie von mir eine Rechnung/Quittung mit, welche Sie dann bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen können.
Privatversicherte bekommen von mir eine extra Rechnung nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker zugeschickt, welche extra für die Einreichung bei den privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen gedacht ist. 
Übernehmen gesetzliche Krankenkassen eine osteopathische Behandlung?
In den letzten Jahren hat sich viel getan. Mittlerweile bezuschussen die meisten gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen teilweise. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse. Beispielsweise bezuschusst die TK 3 Behandlungen im Jahr mit je 40€, die Viactiv hingegen bezuschusst 8 osteopathische Behandlungen mit je 50€. (Stand 08/2025)
Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob diese eine osteopathische Behandlung zumindest anteilmäßig übernimmt.
Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse eine osteopathische Behandlung bezuschusst, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Alle drei Punkte werden von mir erfüllt, sodass es von meiner Seite aus keine Einschränkungen gibt. Damit die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse reibungslos verläuft, habe ich mich bei vielen Krankenkassen bereits als Osteopathin eintragen lassen. Da es aber eine unendliche Liste an Krankenkassen gibt, kann es sein, dass ich bei Ihrer Krankenkasse noch nicht eingetragen bin. Sollte das der Fall sein, sagen Sie mir bitte einfach Bescheid und ich reiche umgehend die nötigen Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein, sodass Ihnen die Kosten einer osteopathischen Behandlung ganz oder anteilmäßig erstattet werden. 
Leider gibt es immer mal wieder Schulmediziner, die dieses Privatrezept nicht ausstellen wollen. Sollte dies der Fall sein, dann fragen Sie einfach einen anderen Arzt. Egal ob Frauenarzt, Zahnarzt, Neurologe o.Ä., jeder dieser Ärzte kann Ihnen so etwas ausstellen. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, dann kontaktieren Sie mich einfach.
Übernehmen private Krankenkassen eine osteopathische Behandlung?
Die meisten privaten Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten einer osteopathischen Behandlung entweder ganz oder anteilmäßig. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Nach der Behandlung bekommen Sie von mir eine Rechnung nach GebüH zugeschickt, welche Sie dann bei Ihrer privaten Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen können. 
Übernimmt die Behilfe eine osteopathische Behandlung?
Normalerweise erstattet die Beihilfe in NRW osteopathische Behandlungen im Rahmen der Gebührenverordnung für Heilpraktiker. Da es Unterschiede in der Abrechnung zwischen der Landesbeihilfe, Postbeihilfe und Bundesbeihilfe gibt, sagen Sie mir bitte vor der ersten Behandlung Bescheid, welcher Gebührensatz angewendet werden soll. Nur so kann ich die Rechnung so ausstellen, dass sie auch von der jeweiligen Behilfestelle übernommen wird.


